Ratgeber · Recht

KI-Bilder und
Urheberrecht

was 2026 wirklich gilt ✓

Seit dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzregeln der EU — und seitdem kursiert im Netz mehr Halbwissen als vorher. Hier steht, was du tatsächlich darfst, wo die Abmahnung wirklich lauert und was von den neuen Pflichten überhaupt für dich gilt.

Stand: August 2026 · 7 Min. Lesezeit · von Roman Derksen

KI-Bilder darfst du gewerblich nutzen — sie sind in Deutschland gar nicht urheberrechtlich geschützt, weil kein Mensch sie geschöpft hat (§ 2 Abs. 2 UrhG). Die Kehrseite: Sie gehören dir deshalb auch nicht, und jeder darf dasselbe Bild verwenden. Gefährlich wird es nie durch die KI selbst, sondern durch das, was im Bild steckt: Markenlogos, erkennbare Personen, geschützte Designs. Und die neue Kennzeichnungspflicht trifft vor allem die Anbieter der KI-Systeme — nicht dich mit deinem Werkstattfoto.

Die Grundregel — und ihre Kehrseite

Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Entscheidend ist das Wort persönlich: Es braucht einen Menschen, der gestaltet. Ein Bild, das eine KI auf Zuruf erzeugt, erfüllt das nach derzeit ganz überwiegender Auffassung nicht — ein Prompt ist eine Bestellung, keine Gestaltung.

Daraus folgt zweierlei, und der zweite Teil wird fast immer unterschlagen:

  • Du darfst. Kein Urheberrecht heißt: kein fremdes Recht, das dich an der Nutzung hindert. Du kannst KI-Bilder auf deiner Website, in Anzeigen und auf Social Media einsetzen. Prüfe nur die Bedingungen deines Anbieters — manche erlauben gewerbliche Nutzung erst im Bezahltarif.
  • Aber es gehört dir nicht. Weil kein Urheberrecht entsteht, hast du auch keins. Dein Mitbewerber darf dasselbe Bild nutzen, und du kannst nichts dagegen tun. Für ein Stimmungsbild ist das egal. Für ein Logo oder ein zentrales Markenbild ist es ein Ausschlussgrund — so etwas gehört gestaltet, nicht generiert.

Wo die Abmahnung wirklich lauert

Die Gefahr kommt nicht daher, dass ein Bild von einer KI stammt, sondern daher, was darauf zu sehen ist. Denn die Rechte anderer verschwinden nicht, nur weil ein Rechner das Bild gemalt hat — und verantwortlich ist immer der, der es veröffentlicht.

Was im Bild stecktWelches Recht betroffen istRisiko
Erkennbares Markenlogo (auf Auto, Kleidung, Schild)Markenrechthoch
Geschütztes Produkt- oder FahrzeugdesignDesignrechtmittel bis hoch
Real wirkende, identifizierbare PersonPersönlichkeitsrecht (§ 22 KUG)hoch
Bild kommt einer bekannten Fotografie sehr naheUrheberrecht des Fotografenmittel
Prominente oder ihr Stil als Prompt genanntPersönlichkeitsrechthoch
Frei erfundenes Motiv, keine Marken, keine Personengering

Für einen Kfz-Betrieb ist die häufigste Falle das Markenlogo: Man lässt sich ein schickes Werkstattbild erzeugen, und im Hintergrund prangt ein Stern, ein Ring oder ein Propeller am Fahrzeug. Auf einer Werbeseite ist das keine Randnotiz — es kann als markenmäßige Benutzung gewertet werden. Deshalb gilt die einfachste aller Regeln: Bilder vor dem Hochladen anschauen, nicht nur beim Erzeugen.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem geistert die Behauptung durchs Netz, ab sofort müsse jeder jeden KI-Inhalt kennzeichnen. Das ist so nicht richtig, und die Unterscheidung ist simpel:

Wen trifft es?Was ist zu tun?
Anbieter der KI-Systeme (OpenAI, Google & Co.)Ausgaben maschinenlesbar markieren — technisch, im Hintergrund
Betreiber bei Deepfakesoffenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt wurde
Betreiber bei Texten zu öffentlichem Interesseoffenlegen, wenn ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht
Betrieb mit generiertem Werbebild auf der Websitekeine Kennzeichnungspflicht aus Art. 50

Ein Deepfake im Sinne der Verordnung ist eine täuschend echte Darstellung realer Personen, Gegenstände oder Ereignisse. Ein generiertes Stimmungsbild einer Werkstatt, die es so nie gab, ist keins — es gibt niemanden, über den getäuscht wird. Und ein Leistungstext auf deiner Seite ist keine Information zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse, sondern Werbung für dein Unternehmen.

Heißt praktisch: Für den normalen Betrieb ändert sich durch Artikel 50 wenig. Wer trotzdem einen Hinweis setzen möchte, kann das tun — es schadet nicht und wirkt auf manche Besucher souverän. Eine Pflicht ist es für diesen Fall nicht.

Und die KI-Texte?

Für Texte gilt dieselbe Logik: Ein rein maschinell erzeugter Text ist nicht urheberrechtlich geschützt, und eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Unternehmenstexte gibt es nicht. Das Risiko sitzt woanders — im Inhalt.

Wenn in deinem KI-generierten Leistungstext eine falsche Preisangabe, eine erfundene Zertifizierung oder eine veraltete Rechtslage steht, haftest du dafür — wettbewerbs­rechtlich interessiert niemanden, wer den Satz getippt hat. Besonders heikel sind Rechtstexte: Ein aus der KI stammendes Impressum oder eine Datenschutzerklärung sieht meistens vollständig aus und ist es meistens nicht. Genau das ist einer der häufigsten Abmahngründe im deutschen Netz — und einer der am leichtesten vermeidbaren.

Wofür sich KI im Betrieb dagegen wirklich lohnt und wo die Grenzen liegen, haben wir in KI im Handwerk aufgeschrieben. Und wenn du überlegst, dir die Seite gleich ganz von einer KI bauen zu lassen: Was dabei tatsächlich herauskommt, steht in Website mit KI erstellen lassen.

Fünf Regeln für die Praxis

  • 1. Jedes Bild vor dem Hochladen absuchen. Logos, Schriftzüge, Gesichter, Kennzeichen. Was du erst auf der Website entdeckst, haben andere schon gesehen.
  • 2. Keine Marken und keine Prominenten in den Prompt. Weder als Motiv noch als Stilvorlage.
  • 3. Logos niemals generieren. Ohne Urheberrecht kein Schutz — und ein Logo, das jeder kopieren darf, ist kein Logo.
  • 4. Rechtstexte nie aus der KI. Anwalt oder gepflegter Generator. Das ist die billigste Versicherung, die es gibt.
  • 5. Nutzungsbedingungen des Anbieters einmal lesen. Fünf Minuten, und du weißt, ob dein Tarif gewerbliche Nutzung abdeckt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen — besonders wenn schon Post von einer Kanzlei da ist — führt kein Weg an einem Anwalt vorbei.

Unsicher, was auf deiner Seite steht?

Wir schauen kostenlos drauf: was gefunden wird, was fehlt und wo es rechtlich eng werden könnte. Dazu die Zahlen, wie viele Menschen in deiner Region tatsächlich nach deiner Leistung suchen.

Roman Derksen, Rvertising

Die Auswertung mache ich persönlich.– Roman

Häufige Fragen

Darf ich KI-generierte Bilder gewerblich nutzen?

In aller Regel ja. Rein von einer KI erzeugte Bilder gelten in Deutschland nicht als persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG und sind deshalb nicht urheberrechtlich geschützt — du darfst sie auch auf einer Firmenwebsite einsetzen. Prüfe zusätzlich die Nutzungsbedingungen deines Anbieters: Manche Dienste beschränken die kommerzielle Nutzung in kostenlosen Tarifen.

Wem gehört ein KI-generiertes Bild?

Niemandem im urheberrechtlichen Sinn. Weil kein Mensch das Bild geschöpft hat, entsteht kein Urheberrecht — auch nicht für dich als Auftraggeber des Prompts. Das hat eine Kehrseite, die viele übersehen: Du kannst niemandem verbieten, dasselbe oder ein sehr ähnliches Bild zu verwenden. Für ein Logo oder ein zentrales Markenbild ist reine KI-Erzeugung deshalb die falsche Wahl.

Kann ich für ein KI-Bild abgemahnt werden?

Ja, aber nicht wegen der KI an sich, sondern wegen dessen, was auf dem Bild zu sehen ist. Erkennbare Markenlogos, geschützte Produktdesigns, real wirkende Personen oder Bildaufbauten, die einer bekannten Fotografie sehr nahe kommen, können Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzen. Verantwortlich ist der, der das Bild veröffentlicht — also du, nicht der Anbieter der KI.

Muss ich KI-Bilder auf meiner Website kennzeichnen?

Für gewöhnliche Marketingbilder auf einer Firmenwebsite: nein. Die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung richten sich in erster Linie an die Anbieter der KI-Systeme, die ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren müssen. Betreiber wie dich trifft eine Offenlegungspflicht nur bei Deepfakes — also täuschend echten Darstellungen realer Personen oder Ereignisse — und bei Texten, die der Information der Öffentlichkeit zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Ein generiertes Stimmungsbild deiner Werkstatt fällt unter keines von beidem.

Was ist mit KI-Texten auf der Website?

Für KI-Texte auf einer normalen Unternehmensseite gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Übernimmst du erfundene Fakten, falsche Preisangaben oder veraltete Rechtsstände, haftest du dafür wettbewerbsrechtlich — unabhängig davon, wer den Satz geschrieben hat. Besonders heikel sind Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB, die aus einer KI stammen.